Wir brauchen Eure Hilfe!

JEDER Euro, den ihr auf unser Konto spendet wird bis zum 9.6.2024 von der Bethe Stiftung verdoppelt.

Wenn ihr spenden wollt, hier unsere Kontonummer. Bitte gebt im Überweisungszweck „Aktion Bethe“ an.

IBAN: DE75370502990151003037

Wir danken allen Spenderinnen und Spendern, die mit ihrer Großzügigkeit unsere Arbeit möglich und Kerpen ein wenig sozialer machen.

Eröffnung und Spendenverdoppelungs-Aktion

Wir haben am 9. März 2024 unsere neuen Räume feierlich eröffnet und geweiht.

Wir danken der Bethe-Stiftung, der Stadt Kerpen, den Salvatorianerinnen und dem SKM für die Unterstützung bei der Sanierung und dem Umzug.

Seitdem läuft die Spenden Verdoppelungsaktion der Bethe-Stiftung, das heißt jeder ab dem 9. März 2024 gespendete Euro wird von der Stiftung verdoppelt. Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Aktion Bethe“ an.

Liebe Ehrenamtliche, wir sind ein starkes Team und schaffen gemeinsam alles – Danke!

Ab sofort sind wir Dienstag und Freitag wie gewohnt in Sindorf für Sie da!

Jetzt geht es los, wir ziehen um!

Seit dem 08.03.2024 befinden sich die neuen Ausgaberäume der Tafel-Kerpen in Sindorf, Herrenstraße 76, (ehemals „Zum alten Brauhaus)
Achtung: Eingang rückseitig, nur zu erreichen von der Hegelstraße aus.

Was ändert sich seit dem 08.03.2024?
Alle Kundinnen und Kunden erhalten einen neuen Ausweis der Tafel-Kerpen. Damit Sie den neuen Ausweis erhalten können, ist es erforderlich, erneut die Anspruchsberechtigung aller Kundinnen und Kunden zu prüfen.

Dazu benötigen wir Ihren Rentennachweis, die aktuelle Bescheinigung vom Jobcenter oder
sonstige erforderliche Nachweise (Asylbescheinigung, Grundsicherung u.s.w.)

Die Nachweise müssen im März 2024 noch gültig sein, d.h. Sie müssen keinen neuen Nachweis anfordern, wenn Sie bereits einen haben, der bis mindestens März 2024 gültig ist, bzw. Ihre Bedürftigkeit bis mindestens März 2024 nachweist. Bis der Nachweis erbracht ist, bleibt der alte Tafelausweis gültig.

Wichtig: Wenn bis zum 01.07.2024 kein gültiger Nachweis erbracht wird, wird der alte Tafelausweis eingezogen, dann werden für diesen Kunden keine Lebensmittel mehr ausgegeben.

Unverändert bleiben für die Ausgabe von Lebensmitteln:
Die Öffnungszeiten:
Dienstag ab 10:00 Uhr
Freitag ab 12:30 Uhr

Weiterhin gültig ist, dass nur einmal pro Woche Lebensmittel gekauft werden dürfen (entweder Dienstag oder Freitag) und weiterhin, dass die Ausgabe 14-tägig erfolgt (gerade Woche, ungerade Woche je nach Kundenendnummer/Farbkennung).

Unverändert bleibt auch, dass 1 Euro zu zahlen ist.

Unverändert bleiben auch die Servicezeiten für Neuanmeldungen. Termine finden sich weiterhin im Aushang am neuen Gebäude oder im Internet.

Wir haben jetzt 2 Kühlfahrzeuge

Blick ins innere des Tafelfahrzeugs

Da immer mehr Supermärkte und Discounter darauf bestehen, dass die Kühlkette für bestimmte Lebensmittel nicht unterbrochen wird, hat sich die Kerpener Tafel entschlossen ihr zweites Fahrzeug auch zum Kühlfahrzeug umbauen zu lassen. Dieser Umbau wurde durch die Fa. Conny Kunststoffe in Essen professionell und besonders schnell ausgeführt. Hierfür und für die freundliche Aufnahme möchten wir noch einmal unseren Dank aussprechen. Des weiteren gilt unser Dank der Fa. Petra Autovermietung in Kerpen-Sindorf die uns für die Zeit des Fahrzeug Umbaus zu besonders günstigen Konditionen mit einem Leihwagen unterstützt hat. Damit war sichergestellt, dass unsere Kunden nahtlos mit Waren des täglichen Bedarfs versorgt wurden

Änderung der Ausgabe

Die Entwicklungen der letzten Monate haben auch bei der Kerpener Tafel zu einer gestiegenen Nachfrage und einem rückläufigen Angebot an Lebensmitteln geführt. Um diese Lebensmittel weiter gerecht an alle zu verteilen, werden wir die Häufigkeit der Lebensmittelausgabe ab dem 05. September 2022 auf einen 14-tägigen Rhythmus umstellen.

Das bedeutet, dass Kundinnen und Kunden nur noch jede 2. Woche Lebensmittel bei der Kerpener Tafel erhalten können.

Mehr Infos zu den neuen Regeln