Seit dem 08.03.2024 befinden sich die neuen Ausgaberäume der Tafel-Kerpen in Sindorf, Herrenstraße 76, (ehemals „Zum alten Brauhaus)
Achtung: Eingang rückseitig, nur zu erreichen von der Hegelstraße aus.
Was ändert sich seit dem 08.03.2024?
Alle Kundinnen und Kunden erhalten einen neuen Ausweis der Tafel-Kerpen. Damit Sie den neuen Ausweis erhalten können, ist es erforderlich, erneut die Anspruchsberechtigung aller Kundinnen und Kunden zu prüfen.
Dazu benötigen wir Ihren Rentennachweis, die aktuelle Bescheinigung vom Jobcenter oder
sonstige erforderliche Nachweise (Asylbescheinigung, Grundsicherung u.s.w.)
Die Nachweise müssen im März 2024 noch gültig sein, d.h. Sie müssen keinen neuen Nachweis anfordern, wenn Sie bereits einen haben, der bis mindestens März 2024 gültig ist, bzw. Ihre Bedürftigkeit bis mindestens März 2024 nachweist. Bis der Nachweis erbracht ist, bleibt der alte Tafelausweis gültig.
Wichtig: Wenn bis zum 01.07.2024 kein gültiger Nachweis erbracht wird, wird der alte Tafelausweis eingezogen, dann werden für diesen Kunden keine Lebensmittel mehr ausgegeben.
Unverändert bleiben für die Ausgabe von Lebensmitteln:
Die Öffnungszeiten:
Dienstag ab 10:00 Uhr
Freitag ab 12:30 Uhr
Weiterhin gültig ist, dass nur einmal pro Woche Lebensmittel gekauft werden dürfen (entweder Dienstag oder Freitag) und weiterhin, dass die Ausgabe 14-tägig erfolgt (gerade Woche, ungerade Woche je nach Kundenendnummer/Farbkennung).
Unverändert bleibt auch, dass 1 Euro zu zahlen ist.
Unverändert bleiben auch die Servicezeiten für Neuanmeldungen. Termine finden sich weiterhin im Aushang am neuen Gebäude oder im Internet.